Energiemarkt aktuell 21.10.22 – 200 Milliarden Abwehrschirm

In meiner Serie Energiemarkt aktuell, gebe ich dir einen möglichst kompakten Überblick über die aktuelle Situation am Energiemarkt. Mein Ziel ist es dir so kompakt wie möglich, die wichtigsten Informationen und meine Einschätzung an die Hand zu geben, damit du für dich eine bessere Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen hast. Sei es Strompreisvergleiche, Gaspreisvergleiche, die Anschaffung eine PV-Anlage oder falls du über ein Gewerbe verfügst, mögliche Förderungen und Energieaudits und natürlich vieles mehr. Legen wir los!

Wohin geht die Reise der Energiepreise – Meine aktuelle Einschätzung

In diesem Video gebe ich dir meine Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung der Strom-und Gaspreise. Ich zeige dir die Situation am Spotmarkt sowie am Terminmarkt und was das Privathaushalte und für Unternehmen bedeutet.

Energiemarkt aktuell

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Der wesentlichste Grund besteht aus meiner Sicht darin, dass in Deutschland aber auch EU-Weit die Gasspeicher zu nahezu 100% gefüllt sind. Das dürfte uns über den nächsten Winter ein großes Stück Versorgungssicherheit geben und führt dazu, dass weniger Gas an den Spotmärkten nachgefragt wird. Folge ist, der Preis sinkt. Bedeutet also, das Erdgas unmittelbar nicht benötigt wird. Die Nachfrage auf den Spotmärkten, die eine sofortige Lieferung vorsehen, geht nach unten und somit auch der Preis. 

Das wirkt sich auch auf die Strompreise aus, denn dort bestimmen aktuell die teuren Gaskraftwerke den Preis für alle anderen Stromerzeuger.

In die Glaskugel kann natürlich niemand schauen. Meine Einschätzung der Sache ist die, dass wir weiterhin hohe Energiepreise haben werden. Die wesentlichsten Gründe dafür habe ich im Video und im folgenden Artikel geschildert.

Aktuelles zur Strom-und Gaspreisbremse – Energiemarkt aktuell

Zum aktuellen Zeitpunkt ist zwar noch nicht völlig abgeklärt, wie die Gaspreisbremse sowie Strompreisbremse schlussendlich ausgestattet werden soll aber für die Finanzierung dieser, wurde im Bundestag grünes Licht gegeben. Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro sind nun also möglich. Die Mittel sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge bis 2024 ausreichen.

Voraussichtlich sind zwei wesentliche Eckpunkte der Gaspreisbremse folgende:

1.Eine Einmalzahlung noch im Jahr 2022 in Höhe von einem Monatsabschlag (als staatlicher Zuschuss sozusagen).

2.Ab März nächsten Jahres (2023) soll der Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde vorübergehend gedeckelt werden und zwar, für 80 Prozent des geschätzten bisherigen Verbrauchs bei Privathaushalten. Die soll einen zusätzlichen Sparanreiz geben. Die restlichen 20 Prozent werden dann mit dem vom Kunden abgeschlossenen Verbrauchspreis berechnet. Für Großkunden in der Industrie waren auch mal 70 Prozent des geschätzten Verbrauchs im Gespräch. Warten wir ab, wie schnell die Bundesregierung umsetzt und was schlussendlich genau umgesetzt wird.

Auch auf Europäischer Ebene sind alle Klarheiten beseitigt. Das einzige was aktuell klar ist, ist die Tatsache, dass man eine gemeinsam Lösung in Form eines gemeinsamen Gaspreisdeckels erarbeiten will. Der Gaseinkauf soll, so ist man sich wohl einig, zukünftig gemeinsam erfolgen. Hier müssen dann ebenfalls noch die Voraussetzungen geschaffen werden.

2021 konnten bereits 2,6 Millionen Deutsche Ihre Wohnung nicht richtig heizen.

Zu hohe Heizkosten? Auch Erwerbstätige können Hilfe erhalten.

Bereits vor dem Beginn der Energiekrise waren die Energiepreise schon ein Problem für viele Haushalte wie aus einem Artikel der Welt hervorgeht. Vor allem Alleinlebende und Alleinerziehende Menschen waren davon überdurchschnittlich betroffen. Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article241712015/Energiepreiskrise-2-6-Millionen-Deutsche-konnten-schon-2021-ihre-Wohnungen-nicht-ausreichend-heizen.html Dieses Problem dürfte sich also durch die stark gestiegenen Energiepreise sowie die hohe Inflation weiter verschärfen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist daraufhin, dass wer höhere Nachzahlungsforderungen oder Abschlagszahlungen hat als das Haushaltbudget hergibt, der kann ebenfalls Hilfe erhalten. Ansprechpartner sind hier die Jobcenter. Ebenfalls könnte auch dann ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen, falls dies bisher nicht der Fall war. Im übrigen soll es sogar möglich sein Hilfen zu bekommen, wenn die betroffenen Vermögen angespart haben. Das Vermögen darf dann bei Einzelpersonen nicht über 60.000 Euro liegen und für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Otto Fricke (Haushaltesexperte) von der FDP, sagte in einem Artikel in der Welt folgendes „Wir sorgen dafür, dass die Schwächsten dieser Gesellschaft geschützt werden“. Das ist gut und richtig so, ob Menschen, die über ein Vermögen von 60.000€ verfügen zu den schwächsten der Gesellschaft gehören, lass ich mal im Raum stehen und verkneife mir hier mein Meinung dazu. Also, Bei Schwierigkeiten solltest du diese Möglichkeit für dich prüfen.

Wichtig! Es werden nur Heizkosten übernommen. Strom also nur, wenn du damit auch heizt. Außerdem musst du unverzüglich handeln, wenn du die Forderung bei dir zu Hause reinflattert! Denn die Leistungen gelten nur in dem Monat, indem sie auch anfallen. Diese Leistungen können also nicht in den darauffolgenden Monaten eingefordert werden.

“Um keine Zeit verstreichen zu lassen, ist es sinnvoll den Antrag zunächst formlos zu stellen. Hier reicht ein Satz mit dem deutlich wird, dass man einen Antrag stellen möchte”, sagt Kolja Ofenhammer, Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.”

Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Auch-Erwerbstaetige-koennen-Heizkosten-Unterstuetzung-erhalten-Das-ist-zu-beachten-article23663450.html

Ebenfalls wurde beschlossen, dass eine weitere Sonderzahlung geben soll und zwar für alle Haushalte, die im Zeitraum von 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind.

  • Alleinlebende Wohngeld-Empfänger erhalten einmalig 415 Euro.
  • Ein 2 Personen Haushalt bekommt 540 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich.
  • Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.

Wie Finanzen100.de in einem Ihrer Beiträge berichtet.

Förderungen und Leistungen im Überblick:

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html

Entlastungspaket 1+2

  • EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss
  • Wohngeldbezieher erhielten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro).
  • Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 230 Euro.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
  • Der Grundfreibetrag ist um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie ist auf 38 Cent gestiegen.

Entlastungspaket 3

Im 3. Entlastungspaket sollen voraussichtlich folgende Hilfen vereinbart werden:

Strompreisbremse: Voraussichtlich soll auf ein Basisverbrauch eine Strompreisobergrenze festgelegt werden

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Dezember 2022 sollen Sie eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro über die Rentenversicherung erhalten.

Erhöhung des Kindergelds: Plus 18 Euro für das erste, zweite und dritte Kind.

Erhöhung des Kinderzuschlags: Zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastung von Studenten und Fachschülern: Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Homeoffice: Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag kann ein Betrag von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, als Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Zuvor wurde bereits von 1300 auf 1600 Euro erhöht.

Kalte Progression: Soll durch Änderung abgebaut werden.

Wohngeldreform: Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten. Das Wohngeld soll dauerhafte Klimakomponente und dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Kurzfristige Maßnahme für die aktuelle Heizperiode wird von September bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss an Wohngeldbezieher*innen. Dies sind 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personenhaushalt und darüber hinaus erhält jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

Umsatzsteuer auf Gas: Umsatzsteuer wird auf den gesamten Gasverbrauch als Ausgleich für die Gasumlage bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Künftig werden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Die Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können.

Einführung Bürgergeld: Rund 500 Euro im Monat bekommen zukünftig Bezieher*innen des Bürgergeldes. Bürgergeld soll Hartz IV ablösen.

Nahverkehrsticket: Nachfolgeregelung zum 9 € Ticket. Preis etwa 49 bis 69 Euro pro Monat.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die Folgejahre verschieben sich somit ebenfalls um ein weiteres Jahr.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/drittes-entlastungspaket-2082584 und https://www.tagesschau.de/inland/entlastungspaket-massnahmen-101.html

Wohin geht die Reise der Gaspreise – Lagebericht Bundesnetzagentur

Das schreibt die Bundesnetzagentur zur aktuellen Situation. Hier nachzulesen… https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/grafik_gaspreis.html

Lagebericht (Stand 21.10.2022; 13 Uhr)

Seit dem 23.06.2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans.

Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.

Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 96,52 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 87,08 %.

Der Gasverbrauch lag in der letzten Kalenderwoche unter dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten vier Jahre. Die Temperaturen lagen in der letzten Woche 1,0 Grad über dem Jahresmittel 2018-2021.

Die Großhandelspreise schwanken stark. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich gestiegene Gaspreise einstellen.

Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Ein nationale Gasmangellage im Winter kann vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird. Zweitens müssen die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/grafik_gaspreis.html

Energiemarkt aktuell – Meine aktuelle Empfehlung

Was den Erdgaspreis betrifft halte ich es durchaus für möglich, dass wir in 2 bis 3 Jahren, also so um das Jahr 2025 wieder in einem annähernd normalen Fahrwasser landen. Ob die Gas & Strompreise jemals wieder auf den Ausgangspunkt zurückkehren werden halte ich für sehr fraglich.

Nutze die Korrektur der Märkte für dich, um deine Energieversorgung und die Verträge dazu zu überprüfen. Setze im Zweifelsfall lieber auf Planungssicherheit und sichere dir Preise mit denen du leben kannst. Schnell kann der Preis auch wieder in die andere Richtung gehen.

Bedeutet, als Privathaushalt:

  • Strom & Gasverträge überprüfen.
  • Über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken sowie prüfen ob ggf. Wärmepumpe etc. in Betracht kommt.
  • Möglichst Autark werden was Deine Strom und Wärmeerzeugung betrifft.

Bedeutet als Unternehmen:

  • Einsparpotenziale identifizieren z.B. durch die Durchführung eines Energieaudits in Deinem Unternehmen – Hier finden Sie weitere Informationen dazu.[Hier klicken]
  • Förderungen sichern, wenn möglich und Ihr Unternehmen Energieeffizient aufstellen.
  • Gasverträge prüfen und ggf. umstellen.

Aber eines bietet immer noch die größte Sicherheit. Sich einen zusätzlichen Einkommensstrom aufzubauen. Wie Sie dies mit unserer Hilfe schaffen, zeigen wir Ihnen gerne in einem unserer Online-Webinare oder fordern Sie gerne hier weitere Informationen dazu an. [Hier klicken]

Für mehr Informationen zum Thema besuche sie mich gerne auf -> https://energieberatung.oliverschirmer.de/

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